Riester Rente

Riester Rente

Auch die Bundesregierung hat das Problem mit der gesetzlichen Rentenversicherung erkannt und gehandelt, denn seit dem 01.01.2002 werden verschiedene Altersvorsorge- produkte vom Staat gefördert. Ein Produkt hiervon ist die Riester Rente. Mit der Riester Rente kann sich jede Person, welche förderberechtigt ist, Zulagen vom Staat sichern und somit seine private Altersvorsorge aufbauen.

Wer ist zählt eigentlich zum förder- berechtigten Personenkreis der Riester Rente? Der förderberechtigte Personenkreis ist sehr groß, weil der Staat die Bürger dazu bringen will, private Vorsorge zu treffen.

Förderberechtigter Personenkreis

  • Alle Personen die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind,
  • Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte,
  • Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende
  • Auszubildende
  • nicht berufstätige Ehepartner, wenn der andere Ehepartner förderberechtigt ist und über einen Vertrag verfügt.

Doch es gibt auch Personenkreise welche nicht förderberechtigt sind. Hierzu zählen z.B. Selbständige, welche nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, geringfügig Beschäftigte, Bezieher von Sozialhilfe, Bezieher von Rente.

Durch die Einführung des Alterseinkünftegesetzes verändert sich einige Grundlagen der Riester Rente und man hat nun die Möglichkeit zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30% des Kapitals zu entnehmen. Weiterhin kann der Versicherungsnehmer einen Dauerzulagenantrag stellen, d.h. die Zulagen müssen nicht jährlich vom Versicherungsnehmer beantragt werden, sondern durch den Dauerzulagenantrag wird das Anlageunternehmen die Zulagen für den Versicherungsnehmer beantragen.