Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz & Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige

Recht haben und von seinem Recht aber auch Gebrauch machen zu können ist heute nicht mehr selbstverständlich. Die steigenden Rechtsanwaltskosten, sowie die steigenden Gerichtskosten machen das Recht mittlerweile zu einem Luxusgut.

Die private Rechtschutzversicherung deckt nahezu alle Bereiche ihres Lebens ab. Ob es sich hier um die Streitigkeiten mit Ihrem Nachbarn handelt oder ob es bei einem Autounfall Streitigkeiten mit dem Unfallgegner gibt. Auch Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber können über die Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden.

Mit einer privaten Rechtsschutzversicherung haben Sie die Möglichkeit sich finanziell in einem Streitfall unabhängiger zu machen. Im Schadensfall hat eine Rechtsschutzversicherung die Aufgabe die Kosten des Streitfalls bis maximal zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme zu tragen. Wir sprechen hier von einer maximalen Versicherungssumme von i.R. einer Million Euro pro Streitfall. Diese Versicherungsleistungen sollte eine gute Rechtsschutzversicherung unbedingt gewährleisten, die Kostenübernahme von anfallenden Anwaltsgebühren, zu zahlende Zeugengelder, Honorare für Sachverständige oder Gutachter, anfallende Gerichtskosten, im Falle eines verlorenen Prozesses die Kosten des Gegners, Anwaltskosten im Ausland, sowie Strafkautionen im Ausland bis zu einer Höhe von 100.000 Euro. Außerdem sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht ausschließlich unbedingt nur Zahlungsgrund sein, sondern auch die beratende Tätigkeit eines Anwalts bevor es zu gerichtlichen Handlungen kommt.

Ebenso wichtig ist die Option, die Familie in den Versicherungsschutz mit einzubinden. Im Regelfall haben Sie die Freiheit Ihren Anwalt des Vertrauens zu wählen und müssen sich hier nicht an Vorgaben der Versicherungsgesellschaft binden. Allerdings müssen Sie Ihre Versicherungsgesellschaft darüber informieren und sich eine Schadensnummer geben lassen, die Sie wiederum Ihrem Anwalt mitteilen müssen, der dann wiederum eine Deckungszusage bei Ihrer Versicherungsgesellschaft einholt. Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es eine Wartezeit von drei Monaten, Sie sind allerdings von dieser Wartezeit befreit, sollte es zu unvorhersehbaren Streitigkeiten oder Schadensersatzansprüchen kommen, wie z.B. nach einem Unfall.

Nicht zu den Leistungen einer privaten Rechtsschutzversicherung gehören Geldstrafen, Bußgelder, Rechtsverstöße die vorsätzlich getätigt wurden, Scheidungen, Auseinandersetzungen bezüglich einer Erbschaft, Streitigkeiten während dem Bauen eines Hauses, sowie bei Streitigkeiten gegenüber Behörden.