Gewässerschadenhaftpflicht - die Öltankversicherung für alle die einen Öltank besitzen

Sicherlich fragen sich viele wozu eine Privatperson eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung benötigt. Bei einem Gewässerschaden haben
einige noch die Bilder vor Augen als unbeabsichtigt Chemikalien eines Industriekonzerns in den Rhein gelangt sind und tausende von Aalen verendeten. Natürlich handelt es sich hier um ein spektakuläres Ereignis das nicht nur bei den Schadenbeseitigungskosten in die Millionen ging.

Jeder Eigenheimbesitzer der eine Ölheizung betreibt ist dem Risiko des Eintritts eines Gewässerschadens ausgeliefert. Bereits ein Tropfen Öl verunreinigt knapp 10.000 Liter Wasser. Sie haften hier nicht nur für den Eintritt von Schäden die Sie selbst schuldhaft verursacht haben, sondern Sie haften allein aus dem Grundsatz des Betriebes einer solchen Anlage. Dies bedeutet bei einem technischen Defekt der Anlage, dass Sie auch dann voll für alle Schäden haften wenn Sie die Heizungsanlage und die Tanks regelmäßig gewartet haben und gegebenenfalls sogar Fachleute damit beauftragt haben.

Ein Gewässerschaden ist immer dann gegeben, wenn die Eigenschaften des Gewässers in physikalischer, chemischer oder biologischer Art und Weise verändert werden. Ein wichtiger Baustein der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist die Deckung von Rettungskosten. Dies bedeutet, dass auch solche Kosten von dem Versicherer getragen werden die Sie verursachen um nach einem Defekt der von Ihnen betriebenen Anlage zu verhindern dass ein Gewässerschaden eintritt. Versichert sind die Kosten welche Sie in der Absicht der Schadenminderung verursachen auch dann, wenn Sie mit den eingeleiteten Maßnahmen nicht erfolgreich waren.

Diese Kosten und die Kosten durch die eigentliche Schadenbeseitigung sind enorm hoch und stellen ein hohes Risiko für Ihre persönliche finanzielle Sicherheit dar. Ein Gewässerschaden geht meist in die Zehntausende, allein schon die Kosten für das Abtragen und Entsorgen von verseuchtem Erdreich ( Sondermüll ) durch Speziallisten und Spezialgerät sprengt den Rahmen dessen was sich ein durchschnittlicher Haushalt leisten kann. Beabsichtigte oder in Kauf genommene Gewässerverunreinigungen sind pflichtwidrige Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder Verordnungen und sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.