Fahrradversicherung

Fahrradversicherung

Die Fahrradversicherung kann als Baustein beim Vertragsabschluss der Hausratversicherung als zusätzlicher Versicherungsschutz ausgewählt werden. Diese empfiehlt sich immer dann, wenn mehrere oder sehr teure Fahrräder zu Ihrem Hausrat gehören. Der Radsport begeistert immer mehr Personen und wenn dieser als Hobby ausgeführt wird, kommt der Versicherungsnehmer auf Dauer um kostspielige Anschaffung nicht herum.

Der Diebstahl von Fahrrädern ereignet sich oft während sich diese noch im Gebrauch befinden. Versicherungsschutz besteht für Fahrräder wenn diese durch Diebstahl entwendet werden und zum Tatzeitpunkt durch ein Schloss gesichert waren. Wenn lose oder regelmäßig mit dem Fahrrad verbundene Teile entwendet werden, die diesem Gebrauch dienen (z.B. Kindersitz, Satteltaschen) so besteht für diese Sachen dann Deckung wenn sie gemeinsam mit dem Rad gestohlen werden.

Im Schadenfall sind Unterlagen welche den Wert des Rades belegen vorzulegen. Ebenso der Fahrradpass oder Codierungsbestätigung, aber mindesten die Marke des Rades und dessen Rahmennummer. Der Diebstahl muss unverzüglich der Polizei angezeigt werden. Innerhalb einer Frist von 3 Wochen sollten Sie beim Fundamt nachfragen, ob das Rad inzwischen aufgefunden wurde. In alten Vertragsbedingungen ist eine Nachtzeitklausel vereinbart. Es besteht für Räder die sich zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr nur Versicherungsschutz wenn sich diese noch in Gebrauch befinden. Somit bieten die neuen Versicherungsbedingen einen verbesserten Versicherungsschutz.

Deckung besteht meist zu einem Prozent der Versicherungssumme. Sind Ihrer Räder teurer, so empfiehlt es sich den Versicherungsschutz zu erweitern. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Summe für alle versicherten Fahrräder ausreichend sein muss, für den Fall das diese einmal gemeinsam entwendet werden.