Berufsrechtsschutz / Arbeitsrechtsschutz: Der Rechtsschutz für Arbeitsrecht

Eine Berufsrechtsschutzversicherung greift bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis oder aus einem Dienstverhältnis, wie aus dem öffentlicher Dienst. Die am häufigsten vorkommenden arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sind diese über die Vergütung während der Ausbildung, Auseinandersetzungen über Gehalts- oder Lohnzahlungen, über Urlaubsansprüche, Kündigungen und deren Fristen, über Ausstellungsform der Arbeitszeugnisse, über die Betriebsrente oder zu zahlende Ruhegelder.

In Deutschland sieht die Arbeitsmarktpolitik schlecht aus und auf die Zukunft gesehen, wird es auch so schnell keine Besserung geben. Viele Unternehmen, überwiegend kleinere Unternehmen rationalisieren Arbeitsplätze oder schließen gleich ganz mit verbundener Insolvenz, dann sind Sie erst mal eine von den letzten Anlaufstellen wenn es um offene Gehalts- oder Lohnzahlungen geht. Die heutige Wirtschaftslage kann leider keinen Arbeitsplatz mehr sichern, selbst wenn dieser über Jahre im Unternehmen schon existiert. Sie können Ihren Arbeitsplatz nicht versichern, aber zumindest können Sie das Risiko absichern, sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber ungerecht behandelt werden.

Sein Recht heute geltend machen zu können, ist leider nicht mehr selbstverständlich. Eine Klage und ein Rechtsanwalt, sind automatisch mit hohen Kosten verbunden und die Gerichtskosten, sowie die Tarife der Anwälte steigen kontinuierlich an. Machen Sie Ihr Recht nicht zum Luxus sondern gewähren Sie sich ein Stück finanzielle Unabhängigkeit und profitieren Sie im Schadensfall von einem sehr guten Rechtsbeistand.

Beachten Sie, dass es nicht unbedingt immer zu einem Rechtsstreit kommen muss, selbst die beratende Tätigkeit von einem Rechtsanwalt wird von einer guten Rechtsschutzversicherung übernommen und kann in den meisten Fällen schon Gold wert sein, denn die Regelungen und Gesetze sind in einem ständigen Wandel, da sollte man auf die Kompetenz eines Anwalts nicht verzichten müssen.

Sie sollten sich nicht auf Versprechen Ihres Arbeitgebers stützen, schützen Sie sich am besten durch eine Berufsrechtsschutzversicherung!