Motorradversicherung

Motorradversicherung 

Bei einem Krad handelt es sich im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes ebenfalls um ein Fahrzeug das den Regelungen der Versicherungspflicht unterliegt. Dies bedeutet Ihr Krad darf nicht ohne die Deckungszusage eines Versicherers im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden. Die Versicherer haben für Motorräder und Zweiräder die zu der Gruppe des Krad´s gehören spezielle Versicherungstarife eingerichtet. Diese unterscheiden sich in vielen Merkmalen von der Kraftfahrzeugversicherung für PKW.

Um die richtige Eingruppierung Ihres Krad´s vorzunehmen sollten Sie den Fahrzeugschein zu Hand nehmen. Es sind Angaben erforderlich zur KW-Leistung, Baujahr und vieles mehr. Maßgeblich für den Ihnen zur Verfügung stehenden Tarif ist die Anzahl der schadenfreien Jahre und die Dauer des ununterbrochenen Vertragsverlaufes. Die schadenfreie Zeit wird in Schadenfreiheitsklassen (SF) ausgedrückt. Die Höchste zu erreichende SF ist die Klasse SF8. Dies würde bedeuten, sie haben mindestens 8 schadenfreie Jahre und somit den geringsten Beitragssatz von 35% erreicht.

Versicherungsschutz besteht in der Haftpflichtversicherung für Schäden die Sie in Verbindung mit der Nutzung des Krades einem Dritten zufügen. Dies können Sachschäden als auch Personenschäden sein. Der Versicherer übernimmt für Sie die Schadenregulierung und trägt alle in diesem Zusammenhang stehenden Kosten. Ist die Haftungsfrage strittig, übernimmt der Versicherer die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung und später die Schadenersatzleistungen, auch im Falle einer Quotelung der Haftung.

Interessant für jeden Besitzer eines Krad´s ist die Kaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten bei selbstverschuldeten Unfällen für die Reparatur des Krad´s bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes im Totalschadenfall. Auch Schäden durch Mut-und Böswillige Beschädigungen durch Dritte sind gedeckt.

Die Teilkaskoversicherung ist sehr wichtig, da ein Krad auch gerne mal gestohlen wird. Versichert ist die Totalentwendung, Teilentwendung, Brandschäden, Schäden durch Sturm und Hagel, Schäden aufgrund des Zusammenstosses mit Haarwild und Schäden durch Überschwemmung. Wer sein Krad nicht das ganze Jahr nutzen möchte, sollte sich alternativ über ein Saisonkennzeichen informieren. Unter Beachtung und Anrechnung der ununterbrochenen Versicherungszeit ist es sinnvoll hier die Beratung eines Fachmannes in Anspruch zu nehmen. Wir beraten Sie gerne und freuen und über jede Kontaktaufnahme.