Erstinformation

nach § 11 der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
nach § 12 Abs. 1 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)

NAME & ANSCHRIFT

Stephan Rainer Vollmer Versicherungskaufmann (IHK) 
Werastrasse  116 
D-72764  Reutlingen

Telefon  +49 (0) 7121 - 2414 133
Telefax  +49 (0) 7121 - 2414 155

https://www.srv-makler.de
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

TÄTIGKEITSART

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 Gewerbeordnung & § 34 c Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland, Finanzanlagenvermittler nach § 34f Absatz 1 Gewerbeordnung; Bundesrepublik Deutschland, Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Absatz 1 Gewerbeordnung; Bundesrepublik Deutschland

ZUSTÄNDIGE STELLE

Für die Erlaubniserteilung nach § 34 c GewO zuständige Landratsamt war Reutlingen
Für die Erlaubniserteilung nach § 34 d GewO zuständige Stelle war IHK Reutlingen, Hin­den­burg­str. 54, 72762 Reut­lin­gen
Für die Erlaubniserteilung nach § 34 f GewO zuständige Stelle war IHK Reutlingen, Hin­den­burg­str. 54, 72762 Reut­lin­gen
Für die Erlaubniserteilung nach § 34 i GewO zuständige Stelle war IHK Reutlingen, Hin­den­burg­str. 54, 72762 Reut­lin­gen

REGISTRIERUNGSNUMMER IM VERMITTLER-REGISTER

Versicherungsvermittler Registrierungsnummer: D-FBBU-AQUNZ-20
Finanzanlagenvermittler Registrierungsnummer: D-F-168-BXI2-58
Immobiliardarlehensvermittler Registrierungsnummer: D-W-168-HUXI-44

REGISTERSTELLE DES VERMITTLER-REGISTER

DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29
D-10178 Berlin

Telefon (0 180) 60 05 85 0 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)

https://www.vermittlerregister.info

BETEILIGUNGEN

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über zehn Prozent an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über zehn Prozent
Herr Stephan Vollmer besitzt weder direkte noch indirekte Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens noch besitzen Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmen eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital von Herrn Stephan Vollmer.

WEITERE ANGABEN

BERATUNG UND VERMITTLUNG VON FINANZINSTRUMENTEN NACH § 2 ABS. 6 NR. 8 KWG

Die Anlageberatung und der Vermittlung von Finanzinstrumenten gem. § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG erfolgt aufgrund der erteilten Genehmigung nach § 34 f GewO. Der Vertragsschluss über den Erwerb eines Finanzinstrumentes findet grundsätzlich zwischen Ihnen als Kunden und dem jeweiligen Produktanbieter statt. Der Makler hat jedoch die erforderliche Sorgfalt nach den Regeln der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) zu berücksichtigen. Insbesondere bietet er Vermittlungsgeschäfte sowie die Anlageberatung unter Berücksichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen, ihrer finanziellen Risikotragfähigkeit sowie der von Ihnen angebenden Anlageziele und -dauer an. Über die Pflichten und die weitere Zusammenarbeit kann auch ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Makler geschlossen werden. Der Makler ist ferner gehalten ein Protokoll zu führen. Der Makler ist im Versicherungsvermittlerregister eingetragen. Weitere Infos siehe oben.

VERGÜTUNG NACH § 12a FinVermV

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür entweder durch Sie als Anleger, durch Dritte (Produktgeber) oder in einer Kombination von beidem erfolgen. Dies ist abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Finanzprodukten, welche vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch Sie gezahlt werden, erfolgt dies entweder in einer gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.

BERATUNG UND VERMITTLUNG VON VERSICHERUNGEN

Bei der Beratung zu und der Vermittlung von Versicherungsverträgen wird der Makler mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen betraut. Hierunter fällt die Betreuung hinsichtlich von Lebensversicherungen, Sachversicherungen, Krankenversicherungen usw. Über die Pflichten und die weitere Zusammenarbeit wird ein Maklervertrag zwischen Kunde und Makler geschlossen. Der Makler ist ferner gehalten ein Protokoll zu führen. Die Erlaubnis wurde erteilt von der IHK des zuständigen Landkreises. Der Makler ist im Versicherungsvermittlerregister eingetragen. Weitere Infos siehe oben.

VERGÜTUNG

Im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung kann die Vergütung hierfür entweder durch Sie als Kunden, durch Dritte (Produktgeber) oder in einer Kombination von beidem erfolgen. Dies ist abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Versicherungsprodukten, welche vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch Sie gezahlt werden, erfolgt dies entweder in einer gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.

BERATUNG UND VERMITTLUNG VON IMMOBILIENDARLEHEN

Bei der Beratung zu und der Vermittlung von Immobiliendarlehensverträgen wird der Makler mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen betraut. Er vermittelt gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen. Die Erlaubnis wurde erteilt von der IHK des zuständigen Landkreises. Der Makler ist im Vermittlerregister eingetragen. Weitere Infos siehe oben.

VERGÜTUNG

Im Zusammenhang mit der Vermittlung von Immobiliendarlehen kann die Vergütung hierfür entweder durch Sie als Kunden, durch Dritte (Produktgeber) oder in einer Kombination von beidem erfolgen. Dies ist abhängig von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und den jeweiligen Finanzierungsprodukten, welche vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch Sie gezahlt werden, erfolgt dies entweder in einer gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Finanzierungsvermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.

Anschriften der Schlichtungsstellen

Versicherungsombudsmann e.V.,
Postfach 080632, 10006 Berlin - www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung,
Postfach 060222, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Ombudsleute,
Postfach 13 08, 53003 Bonn - www.bafin.de

Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI,
Unter den Linden 42, 10117 Berlin - www.ombudsstelle-investmentfonds.de

Ombudsmann Immobilien im IVD,
Littenstr. 10, 10179 Berlin - www.ombudsmann-immobilien.net