Betriebsschließungsversicherung

Sollten Sie sich mit Ihrem Unternehmen oder Ihrem Geschäft in der Lebensmittelbranche befinden, dann sollten Sie auf eine Betriebsschließungsversicherung nicht verzichten, gleich ob Sie Lebensmittel produzieren, verarbeiten, verpacken oder verteilen. Sie sind ständig der Gefahr von Behörden ausgesetzt, die jederzeit Ihren Betrieb bis auf Weiteres lahm legen dürfen.

Mit einer Betriebsschließungsversicherung wird Ihnen im Falle einer Schließung der Umsatzverlust, sowie die laufenden Betriebskosten von der Versicherungsgesellschaft erstattet. Im Versicherungsschutz mitversichert, auch ohne Schließung des Betriebs, sind alle Warenschäden die bei einer behördlich angeordneten Maßnahme entstehen, wie beispielsweise die Vernichtung von Lebensmitteln.

Sollte ein Mitarbeiter ein Tätigkeitsverbot erhängt bekommen, so ist dieser Tätigkeitsverlust von dem Versicherungsträger zu erstatten. Kostenübernahme besteht auch für Desinfektionsaufwände, die behördlich angeordnet wurden. Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf das im Versicherungsschein eingetragene Unternehmen. Des Weiteren besteht der Versicherungsschutz für Warenbestände nur, wenn sie bereits zum Eigentum des Versicherungsnehmers übergangen sind.

Die Versicherungssumme errechnet sich nach den Wochenumsätzen, aus denen eine prozentuale, durchschnittliche Tageshöchstentschädigung errechnet wird. Die Einschätzung über die Versicherungssumme bezüglich Ihres Warenbestandes wird Ihnen überlassen. In den Versicherungsbedingungen wird als Ersatzwert der Wiederbeschaffungspreis festgelegt, bei Zwischen- und Fertigfabrikaten der Wiederherstellungspreis der Ware und bei bereits verkaufs- oder versandfähiger Ware der Verkaufspreis.

Bei einer Betriebsschließung wird die Tageshöchstentschädigung maximal über einen Zeitraum von 30 Tagen erstattet. Erweiterungen sind je nach Versicherungsgesellschaft möglich. Die strengen Richtlinien der Behörden dienen zum Schutz der Endverbraucher, Ihrer Kunden. Selbst der sauberste, hygienischste Betrieb kann sich vor eventueller Bakterien nicht schützen, erst recht nicht, wenn es sich um ein Geschäft mit Publikumsverkehr handelt. Sichern Sie sich daher ausreichend ab und setzen Sie Ihre Existenz nicht aus Spiel.