Krankenvollversicherung

Krankenvollversicherung

Der Krankenversicherungsschutz ist unverzichtbar und auch ab dem 01.Januar 2009 vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Jeder Bürger muss somit krankenversichert sein. Für Angestellte und Arbeiter gilt eine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung, solange das Einkommen des Versicherten unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung liegt. Verdient jedoch der Angestellte oder Arbeiter oberhalb dieser Beitragsbemessungs- grenze hat auch er die Möglichkeit zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln. Hierzu muss er allerdings 3 Jahre in Folge über der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben. Liegt also das Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze gilt für Arbeiter und Angestellte eine Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Personen, die bestimmten Gruppen angehören, haben das Recht auf eine private Krankenversicherung und haben somit beim Thema Krankenschutz Anspruch auf bessere Leistungen zu einem günstigen Beitrag. Es ist lohnenswert sich Angebote für eine private Krankenversicherung einzuholen, um das Preis-Leistungsverhältnis zwischen PKV und den gesetzlichen Krankenkassen zu vergleichen.

Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen? Und welche Personen haben die Möglichkeit von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln?

  • Beamte / Beamtenanwärter
  • Selbständige / Freiberufler
  • Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt über der Beitragsbemessungsgrenze
  • Studenten
  • Nichterwerbstätige Ehepartner haben die Möglichkeit sich über den privat versicherten Ehepartner zu versichern

Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung?

  • Freie Arztwahl
  • Freie Krankenhauswahl mit Chefarztbehandlung
  • Unterbringung im Krankenhaus in Ein- oder Zweibettzimmern
  • Erstattung von Medikamenten, Heilmitteln und Heilpraktikerleistungen
  • Heilpraktikerbehandlungen
  • Naturheilverfahren und alternative Heilmethoden
  • Bessere Erstattung für Sehhilfen
  • Zuzahlung für Medikamente und Heilmittel entfällt
  • Höhere Versorgung bei Zahnersatzmaßnahmen, hier erfolgt keine Beschränkung (auf einfache Materialien)
  • Versicherungsschutz auch im Ausland
  • Eventuelle Beitragsrückerstattung bei nicht in Anspruchnahme der Leistungen Ihrer Kasse