Hausbesitzerhaftpflicht

Hausbesitzerhaftpflicht : Der optimale Versicherungsschutz für Grund- oder Hausbesitzer

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Risiko des Besitzes von Häusern und Grundstücken. Besitz bedeutet nicht, dass Ihnen das Gebäude selbst gehören muss (Eigentum), sondern dass Sie die Verfügungsgewalt über das Gebäude/Grundstück haben und in die Rechte und Pflichten des Eigentümers eintreten. So zum Beispiel wenn Sie Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer sind.

Versichert sind somit solche Schäden die sich aus der Verletzung von Pflichten die Ihnen obliegen ergeben. Zu diesen Pflichten gehören unter anderem die winterliche Streu- und Räumpflicht von Gehwegen. Diese orientieren sich oft an öffentlichen Vorschriften von Gemeinden die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen können. Kommt es durch Ihr Unterlassen zu einem Personenschaden, so haften Sie mit Ihrem gesamten derzeitigem und zukünftigen (Erbe) Vermögen für die Folgen dieses Schadeneintrittes. Bricht sich ein zweifacher Familienvater die Halswirbel durch einen Sturz auf einem umgeräumten Weg der zu Ihrem Grundstück/Gebäude gehört und ist eine lebenslange Behinderung die Folge, so treten Sie vollumfänglich für dessen Versorgung und den Unterhaltverpflichtungen gegenüber seinen Kindern ein.

Weiter Pflichten sind bauliche Instandhaltungsmaßnahmen wie zum Beispiel der Austausch oder die Reparatur eines beschädigten Treppengeländers oder die regelmäßige Kontrolle des Daches und der Beleuchtungseinrichtungen. Schäden verursacht durch Arbeitsmaschinen wie Rasenmäher oder Schneeräumer sind gedeckt, sofern diese 20km/h nicht überschreiten. Auch wenn Sie diese Pflichten gemäß Vertrag auf Dritte übertragen haben kann ein Anspruch gegen Sie erhoben werden. Wir stehen Ihnen in diesem Fall zur Seite und prüfen Ihre Eintrittspflicht.

Führen Sie im Rahmen einer Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung oder Abbruch Baumaßnahmen durch, sind diese bis zu einer veranschlagten Bausumme von meistens 100.000 Euro ebenfalls abgedeckt. Besonderes Interesse dürfte die Absicherung von Schäden wecken, die durch den Betrieb von Photovoltaikanlagen entstehen können. Findet eine Einspeisung in andere als die eigenen Stromversorgung statt, und Sie wären dem Netzbetreiber aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichtet besteht Versicherungsschutz über die Haus -und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bis zu einer Nennleistung von 15 kWp.

Gewässerschäden die nicht aus dem Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Gewässer gefährdenden Stoffen (Heizöltanks über 500 Liter/kg) und deren Verwendung bestehen sind gedeckt. Der Begriff Gewässerschaden umfasst die Veränderung der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers und des Grundwassers. Für die Anlagen zum Lagern von Heizöl zur Gebäudeerwärmung ist eine spezielle Gewässerschadenhaftpflichtversicherung vorgesehen. Diese ist als Baustein in einer Police mit den anderen Haftpflichtversicherungen rund ums Gebäude auswählbar.