Hundehaftpflicht - Die Haftpflichtversicherung für Ihren Hund

Nach den gesetzlichen Vorgaben haften Sie für alle Schäden die dem Risiko einer Tierhaltung zugrunde liegen.

In der privaten Haftpflichtversicherung ist das Halten und Hüten von Hunden nicht abgedeckt. Das Hüten von fremden Hunden ist versichert, sofern es nur um einen Gefallen handelt und daher nur gelegentlich erfolgt. Sofern eine Dauer von 4 Wochen überschritten wird besteht kein Versicherungsschutz mehr.

Sollten Sie als darüber nachdenken sich einen treuen Vierbeiner anzuschaffen, so besorgen Sie sich gleich mit dem Hundekörbchen ausreichenden Versicherungsschutz für Schäden die durch Ihr Tier verursacht werden können. Schäden durch Tier entstehen nicht nur aufgrund aggressiven Verhaltens, sprich nicht nur durch Bissverletzungen sondern auch durch Eigenschaften die in der Natur des Tieres liegen und weder trainiert noch anerzogen werden können.

Muss ein Autofahrer ausweichen weil Ihr Hund auf die Strasse rennt und kommt es dadurch zu einem Verkehrsunfall haften Sie für alle Schäden die damit in Zusammenhang stehen. Ein solcher Schaden kann schnell in die Tausende gehen und bei fehlerhafter Absicherung zahlen Sie noch Jahre später für die kleine Unaufmerksamkeit.

Haben Sie Ihren Hund für ein Stündchen im Auto einer Bekannten zurückgelassen und stellen beim zurückkommen fest das dieser die gesamte Inneneinrichtung zerlegt und zerbissen hat wundern Sie sich sicherlich, denn Ihr Hund ist die Situation allein im Auto auf ihre Rückkehr zu warten gewohnt. Was für das Verhalten Ihres Hundes ausschlaggebend gewesen sein könnte, können Sie nur Vermuten. Daher ist es sinnvoll das unberechenbare Verhalten von Tieren abzusichern. Die Absicherung ist nur möglich sofern es sich um eine private Hundehaltung handelt und es sich nicht um einen Kampfhund handelt (besondere Rassemerkmale).