LKW Versicherung

LKW Versicherung 

Für Lastkraftwagen ist ebenfalls der Abschluss einer Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung vom Gesetzt vorgeschrieben. Bezüglich der Berechnung der Prämie ist entscheidend wie das Fahrzeug eingesetzt wird. Die Art des Fahrzeuges, der Aufbau, die Motorleistung incl. Hubraum sowie die Nutzlast sind entscheidende Aspekte welche die spätere Prämienberechnung beeinflussen. Hierbei sind die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren der Zulassungsbescheinigung oder der Betriebserlaubnis maßgebend.

Die Eingruppierung Ihres Fahrzeuges nach diesem Raster nennt man auch Wagnis. So erhält jedes Fahrzeug eine Wagniskennziffer. Wir das Fahrzeug hauptsächlich zum Güterverkehr eingesetzt, unterscheiden sich die Prämien für die Gruppe Güternahverkehr und Güterfernverkehr.

Im Güternahverkehr finden sich hauptsächlich die LKW´s wieder, die zum Zwecke des Transportes von Gütern eingesetzt sind. Hiervon abzugrenzen ist der Werknahverkehr sowie der Werkfernverkehr. Beim Werkverkehr werden ausschließlich Güter nur für eigene Zwecke transportiert. Ein Beispiel hierfür wäre der Transport von Arbeitsgerät oder Material zu einer Baustelle. Im Güterverkehr werden Güter für Andere gegen Bezahlung transportiert. Die ist bei Transport und Speditionsunternehmen der Fall. Hiervon abzugrenzen ist der einfache Lieferwagen. Dies ist ein als Kraftlastwagen zugelassenes Fahrzeug mit einer Nutzlast von bis zu 1,2 Tonnen.

Die Grenze ob es sich um Nah- oder Fernverkehr handelt liegt bei 100 km Luftlinie gerechnet ab dem Standort des Fahrzeuges. Als Standort wird immer der Firmensitz angenommen, selbst wenn das Fahrzeug nicht von dort zur Fahrt angetreten ist. Bei Firmenfahrzeugen ist der Halter bezüglich der Prüfung der Eignung der eingesetzten Fahrer zu besonderer Aufmerksamkeit verpflichtet. So muss vor Übergabe eines Fahrzeuges ausreichend geprüft werden, ob ein in Deutschland gültiger Führerschein vorgelegt werden kann.

Es besteht keine Deckung über die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bei Ansprüchen die sich gegen den Halter des LKW´s richten aufgrund von Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungs- fristen. Kommt es zum Schadenfall und Sie können aus diesen Gründen die Liefervereinbarungen nicht einhalten kann aus der KFZ-Versicherung keine Leistung erfolgen. Aber auch für dieses Problem gibt es eine Lösung. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Auch die Absicherung des eigenen Verlustrisikos über eine Kaskoversicherung ist möglich und sinnvoll. Nicht selten ist eine Deckungszusage eines Versicherers sogar Voraussetzung bei der Finanzierung eines LKW´s. Diese Fahrzeuge sind bereits bei der Anschaffung wesentlich teurer als ein durchschnittlicher PKW und daher ist es sinnvoll diesen Vermögenswert durch eine Kaskoversicherung abzudecken. Der Deckungsumfang ist der Selbe wie beim Versicherungs- schutz für PKW´s. Es empfiehlt sich Aufbauten und Sonderzubehör welches nicht Serienmäßig zur Ausstattung des LKW´s gehört über die Einschlussmöglichkeit der Mehrwerte in der Kaskoversicherung abzudecken. Die Teilkaskoversicherung lohnt sich bereits aufgrund der Deckung des Glasbruchrisikos. Die Windschutzscheibe eines LKW´s und deren Einbaukosten sind selten unter 2000,00 Euro zu haben.