BU-Versicherung

BU / BUZ Versicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat die Aufgabe der versicherten Person im Falle einer Berufsunfähigkeit eine vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Eine Berufsunfähigkeit laut Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn die betroffene Person vollständig berufsunfähig ist, das bedeutet, der Versichte aufgrund einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls, so dies von einem Arzt nachgewiesen werden kann, nicht mehr in der Lage ist, seiner ausgeübten beruflichen Tätigkeit für einen Zeitraum von mindestens sechs Monate nachzugehen. Bei der privaten Absicherung wird gezahlt, sollte ein Beeinträchtigungsgrad von mindestens 50 Prozent erreicht sein.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden ratsam, der gegen Entgelt eine Tätigkeit ausübt und im Falle einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung gefährdet ist vom Staat leben zu müssen. Immer mehr junge Menschen sind davon betroffen, generell spricht man von jedem vierten Bundesbürger. Die daraus entstehende Schlussfolgerung ist einfach zu erläutern, die gesetzlichen Leistungen bezüglich einer Berufsunfähigkeit wurden erheblich gekürzt, des Weiteren werden Sie gesetzlich dazu verpflichtet, alles mögliche zu tun um eine neue Arbeitsstelle annehmen zu können, dazu zählen auch Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist laut Stiftung Warentest die wichtigste Versicherung. Sie haben bei Vertragsabschluss die Möglichkeit, die Höhe Ihrer Beiträge selbst zu wählen, die Beiträge richten sich nach der Höhe der monatlichen Rente, die im Schadensfall zur Auszahlung kommt. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist das wichtigste, auf die Versicherungsbedingungen zu achten, denn viele Versicherungsgesellschaften probieren sich meist, durch bestimmte Formulierungen aus der Versicherungspflicht bzw. aus der Zahlungspflicht zu nehmen. Achten Sie vor allem darauf, dass der Versicherer im Falle der Berufsunfähigkeit auf die abstrakte Verweisung verzichtet.

Viele Gesellschaften bietet auch automatisch eine Kapitalbildende Lebensversicherung mit an, das bedeutet für Sie, sie zahlen monatlich Ihre Beiträge, die von der Versicherungsgesellschaft in Ihren Vertrag gespart werden und sollte es nicht zu einem Anspruch aufgrund einer Berufsunfähigkeit kommen, dann erhalten Sie Ihr an gespartes Kapital zurück.