Jagdhaftpflicht

Jagdhaftpflicht - jeder Jäger benötigt eine Haftpflichtversicherung für die Jagd

Haben Sie die offizielle Erlaubnis der Behörden vorliegen welche Ihnen das ausüben der Jagd genehmigt, sollten Sie sich über die Absicherung von Schäden die dadurch entstehen können, informieren. Die Jagdhaftpflicht sichert nicht nur Jäger welche die Jagd als Hobby betreiben, sondern auch Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner ab.

Als Pächter oder Inhaber eines in Deutschlang befindlichen Jagdbetriebes können Sie sich ebenfalls versichern. Als versicherte Tätigkeiten ist nicht nur die Durchführung von Jagdveranstaltungen gedeckt, sondern auch die in diesem Zusammenhang stehende Bewirtung von Gästen und Helfern.

Aus dem Jagdbetrieb entstehende Gefahren und Tätigkeiten sind abgesichert, aber auch das versehentliche Unterlassen von Handlungen die zu einem Schadeneintritt führen können ist abgedeckt. So zum Beispiel wenn Sie vergessen haben beim auslegen von Gift an allen entsprechenden Stellen des Jagdgebietes Warnhinweisschilder aufzustellen. Der fachgerechte Umgang mit Waffen ist Voraussetzung für die Tätigkeit als Jäger. Aus diesem Grund sind Schäden welche durch die Benutzung von erlaubten oder erlaubnisfreien Waffen (Messer, Schusswaffen, Geschossen usw.) verursacht werden versichert. Kommt es zu einem fahrlässig falschen Gebrauch während der Ausübung der Jagdtätigkeit besteht Versicherungsschutz ebenso wie für Schäden durch falsche Aufbewahrung und Reinigung. Auch die Teilnahme an Übungs- und Preisschiessveranstaltungen oder deren Ausrichtung ist gedeckt. Meist sind es Personenschäden die durch den falschen oder den fahrlässigen Gebrauch durch Waffen entstehen. Die Höhe solcher Schäden ist meist nicht aus eigenen finanziellen Mitteln zu handhaben.

Versichert ist ebenfalls die Tätigkeit aus dem halten, führen und abrichten von bis zu 3 eigenen Jagdhunden, Beizvögeln und Frettchen. Unterhalten Sie selbst Einrichtungen die der Jagd dienen wie Hochsitze Jagdhütten und Futterplätzen sind Schäden die hierdurch entstehen, versichert.

Kommen Personen durch den Genuss von Wild oder Wildbret zu Schaden welches von Ihnen verkauft, verschenkt oder geliefert wurde ist ebenfalls Deckung gegeben. Hier dient das Beispiel der zerbrochenen Zahnprothese aufgrund noch vorhandener Schrottladung zur Veranschaulichung des Gefahrenpotentials.

Das Versicherungspaket für einen Jäger ist gepackt mit unzähligen weiteren Deckungsbeispielen aus dem Bereich der Jagd und des damit verbundenen Haftungsrisikos. Wir beraten Sie gerne ausführlich und umfassend über weiter gedeckte Risiken aus der Wildpflege, dem Gebrauch von Wasserfahrzeugen und Jagdschutzberechtigungen.