Bei den vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um eine finanzielle Zulage von Ihrem Arbeitgeber, die entweder tariflich vereinbart ist oder im Arbeitsvertrag erwähnte Geldleistung.

Der Beitrag zur VWL wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer angegebene Anlagekonto überwiesen. In der Regel zahlt der Arbeitgeber einen Teil des Beitrags und die Differenz zum ganzen Betrag wird vom Arbeitnehmer getragen.Bei den vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um eine finanzielle Zulage von Ihrem Arbeitgeber, die entweder tariflich vereinbart ist oder im Arbeitsvertrag erwähnte Geldleistung. Der Beitrag zur VWL wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer angegebene Anlagekonto überwiesen. In der Regel zahlt der Arbeitgeber einen Teil des Beitrags und die Differenz zum ganzen Betrag wird vom Arbeitnehmer getragen.

Es besteht also immer die Möglichkeit, dass Sie den Betrag, der von Ihrem Arbeitgeber geleistet wird aufzustocken. Zur Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen gibt es mehrere Anlagemöglichkeiten. Zusätzliche zu den Vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber gibt es hier auch staatliche Förderungen wie zum Beispiel die Arbeitnehmersparzulage. Der Gesetzgeber hat allerdings die Möglichkeit die Sparform festzulegen. Die Zahlungen durch den Arbeitgeber werden direkt vom Nettoarbeitslohn abgezogen. Es handelt sich hierbei um einen arbeitsrechtlichen Bestandteil des Lohns oder des Gehalts. Sie zählen zu den steuerpflichtigen Einkünften aus einer nicht selbstständigen Arbeit und zählen zu den Einkommen. Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen kann nicht übertragen werden.

Als Anlageform stehen Bausparverträge und Aktienfonds im Vordergrund, für diese Anlageformen gibt es auch die höchste staatliche Förderung. Der Mindestsparvertrag liegt bei 34 Euro. Für die Vermögenswirksamen Leistungen gibt es eine Mindestansparphase von 7 Jahren, nach dieser Zeit haben Sie das Anrecht auf Ihren vollen Ansparbetrag. Die jährliche Bemessungsgrenze bei der Förderung der staatlichen Zulage liegt bei Singles bei 17.900 Euro und bei Verheirateten bei 35.800 Euro. Ab 2009 wird die Arbeitnehmersparzulage von 18 Prozent auf 20 Prozent erhöht, generell wurden die Bedingungen für die vermögenswirksamen Leistungen wesentlich verbessert. Die Beitragsbemessungsgrenzen wurden ebenso erhöht.