Privathaftpflicht - Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie

Zur Absicherung Ihres Vermögens darf eine private Haftpflichtversicherung nicht fehlen. Eine kleine Unaufmerksamkeit, eine ungeschickte Bewegung oder eine falsche Reaktion kann dazu führen, dass Sie einen Schaden verursachen. Oft sind es nur Sekundenbruchteile die darüber entscheiden, ob eine Sache noch einmal gut gegangen ist oder nicht.

Nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches haften Sie für Schäden welche Sie an fremdem Eigentum verursachen mit Ihrem gesamten Vermögen. Das Gleiche gilt für Ereignisse die von Ihnen verursacht werden und eine Schädigung der Gesundheit oder des Lebens einer anderen Person zur Folge haben. Sicherlich ist eine zerbrochene Kaffeetasse kein Weltuntergang, Ihre Bekannten werden Ihnen den Schaden nicht übel nehmen und er ist leicht zu ersetzen.

Doch ein kleiner Fehler kann auch schwerwiegende Folgen haben die Sie im Moment des Geschehens gar nicht abschätzen können. Eben noch gießen Sie fröhlich und gut Gelaunt Ihre Balkonpflanzen und im nächsten Moment kippt der Blumentopf aus der Halterung und ein Passant wird schwer am Kopf verletzt. Alle Kosten die mit dessen Genesung im Zusammenhang stehen werden Ihnen in Rechnung gestellt. Angefangen von den Transportkosten in die Klinik über die gesamten medizinischen Versorgungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen, Arbeitsausfall und schlimmstenfalls sogar lebenslange Rentenleistungen falls der Betroffenen durch den Unfall nicht mehr in der Lage ist sich und seine Familie zu versorgen.

Von einem auf den anderen Moment ist Ihren finanziellen Zukunftsplänen der Boden entzogen. Sind Sie durch eine private Haftpflichtversicherung abgesichert, so kommt diese an Ihrer Stelle für den Schaden auf. Das sichert nicht nur Sie, sondern auch den Geschädigten ab. Wenn durch Ihr Verschulden eine andere Person zu Schaden kommt ist es auch für Sie wichtig zu wissen, dass dieser wenigsten einen finanziellen Ausgleich erhält zu dessen Zahlung Sie aus eigenen Mitteln gar nicht in der Lage wären.

Die Möglichkeit eines Schadeneintritts ist immer gegeben, vor Allem wenn Sie Kinder haben, die Ihr Handeln und Tun und dessen Folgen noch gar nicht richtig abschätzen können. „Mitgehangen - Mitgefangen“ auch nach diesem Grundsatz richtet sich die Rechtsprechung. Ist Ihr Kind mit dabei gewesen als Nachbars Scheune durch zündelnde Kinder abgebrannt ist, so werden Sie ebenfalls anteilig für den eingetretenen Schaden in Anspruch genommen.

Die private Haftpflichtversicherung ist einer der wichtigsten Basisbausteine zur Absicherung Ihres Vermögens. Durch Zusatzbausteine können Sie ganz individuell Risiken abdecken von denen Sie überzeugt sind, dass ein Sicherungsbedarf besteht. So zum Beispiel der Einschluss von Schlüsselverlust oder Schäden aus Gefälligkeitshandlungen. Der Personenkreis der Mitversicherten Personen ist erweiterbar.