Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit aus gesetzlicher Sicht

Laut Statistik ist erwiesen, dass heut zu Tage jeder vierte Bundesbürger nicht mehr bis zum Erreichen seines Rentenalters arbeiten kann. Die Hauptursache sind psychische Erkrankungen oder Beeinträchtigungen in der Mobilität. Das Risiko berufsunfähig zu werden besteht für jedes Berufsbild und es sind immer mehr junge Menschen davon betroffen.

Auf die gesetzliche Unterstützung bei einer Berufsunfähigkeit oder sogar einer Erwerbsunfähigkeit sollten man sich schon lange nicht mehr verlassen, denn sollten Sie bis zum Jahr 2001 unter 40 Jahren alt sein und berufsunfähig werden ist der Staat nicht mehr verpflichtet Ihnen eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde zum 01.01.2001 abgeschafft und durch die Rente wegen Erwerbsminderung ersetzt.

Die Erwerbsminderungsrente wiederum splittet sich in die Rente wegen voller Erwerbsminderung und in die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kann man in der Regel mit einer Rentenzahlung von ca. 17% des Bruttoeinkommens rechnen. Die Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung beläuft sich auf ca. 34% des letzten Bruttoeinkommens. Fakt ist jedoch dass im Falle einer Berufsunfähigkeit bzw. einer Erwerbsunfähigkeit, dem Versicherten eine Versorgungslücke entsteht. Daher sollten Sie auf die private Absicherung auf keinen Fall verzichten.

Gerade bezüglich der privaten Absicherung im Bereich der Berufsunfähigkeit gibt es viele unterschiedliche Versicherungsmodelle. Man unterscheidet bei den privaten Versicherungen zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung / Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die reine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine recht günstige Variante zur Vorsorge, dient aber auch nur im Falle der Erwerbsunfähigkeit. Sollte der Versicherungsnehmer gar nicht mehr in der Lage sein einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, dann greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen ist für den Versicherungsnehmer das teurere Produkt, dient aber zur Absicherung der Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kommt zum Tragen, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage ist seine berufliche Tätigkeit auszuüben.

Gerade für junge Menschen sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, denn junge Menschen haben Ihr Leben noch vor sich. Sie haben die Möglichkeit die Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach der gewünschten monatlichen Rente im Falle der Berufs- / Erwerbsunfähigkeit. Bei der gesetzlichen Absicherung sind Sie auch verpflichtet gebotene Umschulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen anzunehmen, anders hingegen bei der privaten Absicherung, denn viele Anbieter verzichten auf die abstrakte Verweisung.

Auf den folgenden Seiten gehen wir näher auf die Berufunfähigkeitsversicherung, sowie auch auf die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ein. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile der Produkte auf.