Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht : Die Haftpflicht für Bauherren - Versicherungsschutz für Ihren Bau

Die Bauhaftpflichtversicherung ist für jeden interessant, der im Begriff ist ein Eigenheim zu erstellen oder Umbaumaßnahmen an bereits bestehenden Gebäuden vornimmt die eine gewisse Größenordnung überschreiten. Versichert wäre die gesetzliche Haftpflicht für Schäden die Ihnen als Bauherr oder als Unternehmer von Bauarbeiten passieren. Hierzu zählen auch Reparaturen, Abbruch- und Erdarbeiten.

Diese Versicherung sichert das gesamte Bauvorhaben ab. Sie beginnt mit dem ersten Spatenstich und endet mit der Bezugsfertigstellung des Gebäudes. Auch wenn es einmal zu Verzögerungen im Bauvorhaben kommt müssen Sie sich keine Sorgen machen. Der Vertrag gilt mindesten für 5 Jahre Bauzeit und kann auf Antrag verlängert werden. Die Bausumme setzt sich aus den Kosten der Erschließung des Grundstücks, Baustelleneinrichtung, anderen Schutzeinrichtungen (Personen/Sachen), Bauausführung, Abbruchkosten und den Kosten der Außenanlage zusammen. Hinzu kommen noch die Kosten von Architekten und Ingenieuren.

Versicherungsschutz wird nur angeboten, wenn die Planung, Bauleistung und Bauausführung an Firmen vergeben wird. Die von Ihnen erbrachten Eigenleistungen (Bauen in eigener Regie) können ebenfalls mitversichert werden, hierzu ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Wenn Sie also selbst Handwerker sind, können auch die Leistungen im Zusammenhang der Dacheindeckung abgesichert werden. Rutscht hier mal Material vom Gerüst und kommt ein in der Nähe abgestellter PKW zu Schaden sind Sie für diesen Schadenfall abgesichert. Alle mit diesem Schadenfall im Zusammenhang stehende Kosten wie Mietwagen, Sachverständige und der Fahrzeugschaden selbst wären abgedeckt.

Dies ist nur ein Beispiel von vielen möglichen Schadenfällen die sich während der Bauphase ereignen können. Sind mehrere Handwerker gleichzeitig am Arbeiten ist das Gefahrenpotential besonders hoch. Schnell liegt ein Stromkabel an einer Stelle die kurz zuvor noch gefahrlos passierbar war. Bereits eingepasste Treppenstufen sind auf einmal nicht mehr vorhanden, da diese noch mal bearbeitet werden sollten. Hektik und Missverständnisse begünstigen den Eintritt von Schadenfällen. Nicht versichert sind jedoch Personenschäden die als Arbeitsunfälle deklariert werden können. Auch Schäden die durch selbst fahrende Arbeitsmaschinen (max.20 km/h) verursacht werden sind mitversichert.