Betriebliche Unfallversicherung / Gewerbeunfallversicherung

Laut statistischem Bundesamt sind jährlich rund 8 Millionen Menschen von den gesundheitlichen Schäden eines Unfalls betroffen. Die gesetzliche Deckung einer Unfallversicherung reicht schon lange nicht mehr aus, im Falle eines Unfalls oder im Falle einer Arbeitsunfähigkeit vernünftig leben zu können.

Sie als Arbeitgeber können viel dazu beitragen Ihre Arbeitnehmer durch attraktive Sonderleistungen einer Gruppen-Unfallversicherung zusätzlich abzusichern. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich qualifizierte Mitarbeiter an Ihr Unternehmen zu binden. Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nur in Haftung, sollte ein Unfall unmittelbar am Arbeitsplatz passieren, sowie auf den Wegstrecken zur Arbeit und zu wieder nach Haus.

Die Leistungen der gesetzlichen Absicherung reichen aus finanzieller Sicht nicht aus, einen geregelten Lebensunterhalt zu finanzieren, im schlimmsten Fall hat ein Unfall eine Invalidität zur Folge und Ihrem Mitarbeiter bleibt nur der Weg zum Sozialamt. Des Weiteren zahlt die gesetzliche Seite erst ab einer Invalidität von über 20 Prozent, vorher steht dem Arbeitnehmer keine finanzielle Unterstützung von Seiten des Staates zu.

Machen Sie die betriebliche Unfallversicherung in Ihrem Unternehmen zu einem mitarbeiterfreundlichen Mittelpunkt, der sich mit Sicherheit auch bei der Motivation Ihrer Mitarbeiter bemerkbar macht. Sie sind es, die aufgrund einer Gruppenversicherung von vielen Vorteilen profitieren können, die Sie so an Ihre Arbeitnehmer ohne Mehraufwand für Sie weitergeben können und zur sozialen Kompetenz beitragen.

Sie haben die Wahlmöglichkeit, ob Sie nur eine Absicherung für den beruflichen Zweig oder auch für den privaten Zweig wünschen, des Weiteren steht es Ihnen frei, zusätzlich Wegeunfälle mitzuversichern. Es gibt hier eine weitere vertragliche Sonderform, es kann gewählt werden, oder jeder Mitarbeiter namentlich versichert werden soll, oder ob es eine pauschale Absicherung geben.

Vorteile der betrieblichen Unfallversicherung:

  • umfassender Unfallschutz
  • wesentlich günstigere Beiträge gegenüber Einzelversicherungen
  • Beiträge können in der Regel als Betriebsausgaben geltend gemacht werden
  • versicherbar sind alle Mitarbeiter sowie auch der Firmeninhaber