Zahnzusatzversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind in den letzten Jahren immer weiter gekürzt worden und werden in den kommenden Jahren noch weiter sinken. Deshalb ist es für jeden Pflichtversicherten ratsam, sich und seine Zähne adäquat abzusichern. Die Zuzahlungen, die den Versicherten bei einem Zahnarztbesuch erwarten, sind für viele Versicherte nicht tragbar und somit verschlechtern sich die Zahnzustände in Deutschland merklich steigend.

Zwar bieten Banken, die sich auf die Rechnungsbegleichung bei Zahnärzten spezialisiert haben, den Versicherten an, die angefallenen Kosten für eine Zahnbehandlung, Zahnsanierung oder Zahnersatz in Raten ab zu bezahlen, jedoch bleibt der Versicherte trotz Allem auf diesen Kosten sitzen und muss dazu noch die anfallenden Zinsen tragen. Im Endeffekt lohnt es sich eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die einem Versicherten nicht nur diesen Finanzstress abnimmt sondern auch die Kosten für diese Behandlungen nahezu in allen Fällen übernimmt.

Jedoch sollte der Antragsteller vor Abschluss einer solchen Versicherung ausführlich recherchieren, welche Leistungen die Versicherer übernehmen, um späteren Komplikationen vorzubeugen. Nicht alle Versicherer bieten eine adäquate Absicherung. Einige Versicherer zahlen bei größeren Behandlungen, wie zum Beispiel Implantate die gesamte Behandlungssumme, andere wiederum schließen eine solche Leistung kategorisch aus. Ein intensives Studieren der Versicherungsbedingungen, insbesondere der Leistungsmerkmale, ist das A und O der richtigen Versicherungswahl.

Da der Dschungel an Versicherern und deren Angebote immer undurchschaubarer wird, ist es für einen Interessenten ratsam, sich im Zweifelsfall einen professionellen Berater anzuvertrauen und mit diesem gemeinsam die in Betracht kommenden Angebote eingehend zu prüfen und das adäquate Produkt herauszufiltern. Denn später ärgert sich der Versicherte im Fall der Inanspruchnahme der Leistungen des Versicherers, wenn der Versicherer sich weigert gewisse Behandlungskosten zu übernehmen, weil dieser die Vertragsbestimmungen nicht richtig gelesen oder gar verstanden hat.

Es gibt mehrere Tarife zur Zahnzusatzversicherung. So unterscheidet man zwischen den Zusatztarifen, welche Absicherung für Zahnersatz, Inlays und Implantate berücksichtigen und solchen Zusatztarifen welche ebenfalls Prothesen, Brücken, Kronen und Stiftzähne absichern.

Bei den meisten Versicherern ist es notwendig vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorzulegen, welche die medizinische Notwendigkeit aufzeigt. Oftmals verlangen die Krankenversicherer einen solchen Heil- und Kostenplan wenn sich der Rechnungsbetrag auf über 2.000 Euro beläuft. Unterschiede gibt es hierbei natürlich auch von Versicherer zu Versicherer.

Erstattungsfähige Leistungen der Zahnzusatzversicherung:

  • Zahnärztliche Honorarleistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der GOZ/GOÄ.
  • Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien für Zahnersatz
  • Zahnkronen und Brücken in metallischer Ausführung mit Verblendungen.
  • Bei Inlays einschließlich zahnärztlicher und zahntechnischer Leistungen.