Zusatzkrankenversicherung

Zusatzkrankenversicherung

Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen immer weiter gekürzt werden, ist es für viele Versicherte ratsam, sich privat zusätzlich zu versichern, um diese Lücken schließen zu können. Durch eine Zusatzversicherung kann der Versicherte seine Ärzte frei wählen, ohne auf Kassenärzte beschränkt zu sein, er kann sich in die Behandlung eines Heilpraktikers begeben, ohne die von ihm erbrachten Leistungen selbst tragen zu müssen. Die Zuzahlung beim Kauf von Medikamenten entfällt und der Zahnersatz wird nahezu ohne Beschränkungen vom Versicherer getragen. Außerdem genießt der Versicherte einen weltweiten Krankenversicherungsschutz.

Jeder Arbeitnehmer, der pflichtversichert ist, kann eine Krankenzusatzversicherung abschließen, jedoch gilt diese Zusatzversicherung ausschließlich für den Versicherten. Die beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners und der Kinder, wie sie in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich und auch die Regel ist, entfällt bei einer Krankenzusatzversicherung. Der Ehepartner und die Kinder müssen, um ebenfalls gleichwertig abgesichert zu sein, ebenfalls eigenständige Zusatzverträge abschließen.

In der Regel verlangen die Versicherer eine Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss, um eventuelle Vorerkrankungen und Risiken feststellen zu können. Anhand der Befunde und der zu versichernden Leistungen berechnen die Versicherer die vom Versicherten zu entrichtenden Beiträge. Bei schwerwiegenden Vorerkrankungen haben die Versicherer die Möglichkeit, ihr Risiko durch einen höheren Beitragssatz auszugleichen oder Erkrankungen, die nachweislich in direkten Zusammenhang mit der schwerwiegenden Vorerkrankung stehen, aus dem Versicherungsschutz auszuklammern. Einige Versicherer lehnen solche Antragsteller mit gravierenden Vorerkrankungen grundsätzlich ab, um ihre Risiken so gering wie möglich zu halten.

Der Versicherte kann bei Abschluss einer Krankenzusatzversicherung die Höhe seiner zu entrichtenden Beiträge maßgeblich beeinflussen, indem er die vom Versicherer gewährten Leistungen auf ein für sich adäquates Maß reduziert, auf Ergänzungstarife verzichtet oder eine Selbstbeteiligung an Arztkosten und Medikamenten vereinbart.

Bei der Krankenzusatzversicherung gibt es verschiedene Leistungspakete, zwischen denen die zu versichernde Person auswählen kann. Es gibt z.B. bei den Krankenzusatzversicherungen einen reinen Zahntarif, der sich nur auf Leistungen der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes beschränkt. Weiterhin hat man die Möglichkeit sich für einen stationäre Zusatztarif zu entscheiden. Durch eine Einbett- oder Zweibettzimmer Variante mit Chefarztbehandlung kann man somit seinen gesetzlichen Versicherungsschutz ergänzen.