Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für den Personenkreis von Bedeutung, welcher durch seine berufliche Tätigkeit Einfluss auf das Vermögen Dritter nimmt. Dies betrifft vor allem Berufsgruppen die im Dienstleistungsbereich tätig sind und zu deren Aufgaben die Begutachtung, Verwaltung und Beratung gehören. Hinzu kommen Berufszweige die neben der Prüfung und Beurkundung auch Aufgaben der Aufsichtsführung und Vollstreckung innehaben.

Viele dieser Aufgaben sind mit erheblichen Sorgfaltspflichten gegenüber Ihren Kunden, Mandanten und zur Betreuung unterstellten Personen verbunden. Verletzen Sie eine dieser Pflichten, sind Sie nach den gesetzlichen Vorgaben zum Ersatz des darauf resultierenden Schadens verpflichtet. Eine solche Pflichtverletzung muss nicht grob fahrlässig sein, einfaches Übersehen einer Frist, oder ein Berechnungsfehler in Ihrem Gutachten können bereits zu einem finanziellen Nachteil eines Dritten führen. Bei einem solchen finanziellen Nachteil, bei dem keine Sache oder keine Person zu Schaden gekommen ist, nennt man einen Vermögensschaden.